ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR UNSERE MITSEGELTÖRNS:

Allgemeine Bedingungen für Segeltörns von „Nordtoern“

Ein Segeltörn ist eine segelsportliche Veranstaltung zu der jede/r Teilnemher/in aktiv zum gelingen beiträgt. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung teil. Es kann unter Umständen immer sein, dass wir von der geplanten Route abweichen, oder mal im Hafen bleiben (müssen). Die schriftliche Törnanmeldung stellt ein Vertragsangebot des Mitseglers dar. Der Vertrag wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtskräftig. Der Leistungsumfang ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Das an Bord gehen bei Reisetörns am Anreisetag ist in der Regel ab 18.00 Uhr vorgesehen (wenn nichts anderes vereinbart wurde). Von Bord gehen am Tage des Törnendes, nach Endreinigung unter Mithilfe aller Teilnehmer, bis ca. 10.00 Uhr. Für Ausbildungs- Kurz- und Wochenendtörns gelten ggf. andere Zeiten.

Die Segelreisen und Ausbildungstörns sind keine Pauschalreisen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet lediglich das Recht auf die Mitbenutzung des Bootes inkl. der Dienstleistung des/der SchiffsführerIn. Eine weitere Reiseleistung wie z.B. An-/Abreise, gehört nicht zum Leistungsumfang. Organisation und Kostenübernahme von Verpflegung, Hafengebühren, Diesel und Gas ist Sache der TeilnehmerInnen. Die SchiffsführerInnen stehen beratend zur Seite. Es besteht kein Anspruch, genannte Segelziele zu erreichen, bestimmte Routen zu segeln, bestimmte Mindestsegelzeiten einzuhalten oder eine bestimmte Anzahl von Seemeilen zurückzulegen. Der Service des Veranstalters erstreckt sich auf die sichere Schiffsführung und die qualifizierte Törnplanung. Weitergehende Ansprüche insbesondere hauswirtschaftliche oder gastronomische sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet lediglich für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Es wird ein seetüchtiges Boot zur Verfügung gestellt, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Boot ist Haftpflicht- und Kaskoversichert.

Der Törnpreis, üblich sind 20 bis 30 % Anzahlung, sollte bis vier Wochen (spätestens 14 Tage) vor Törnbeginn bei uns verbucht sein. Bei Frühbucherangeboten sowie Törns, die nicht mit einer unserer Yachten durchgeführt werden, kann mit Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50% fällig werden. Dies kann auch gelten, wenn eine Gruppe ein Schiff komplett bucht. Eine Anmeldung ist seitens der TeilnehmerInnen insoweit bindend, als die Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme entrichtet werden muss. Es kann eine Ersatzperson gestellt werden, die die Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise übernimmt. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 3 Personen.

Ein Rücktritt durch den Mitsegler/die Mitseglerin ist jederzeit möglich. Für den Rücktritt werden berechnet: 20 % des Törnpreises bis 60 Tage vor Törnbeginn, 30 % des Törnpreises bis 30 Tage vor Törnbeginn, 50 % des Törnpreises 29 bis 14 Tage vor Törnbeginn, 90 % des Törnpreises 13 bis 8 Tage vor Törnbeginn, 100 % des Törnpreises bei weniger als 8 Tagen vor Törnbeginn. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Tag des Eingangs bei uns. Bis zum Törnbeginn kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden. Hier kann, wie bei Umbuchung, eine Bearbeitungsgebühr von 50 € berechnet werden. Ein Nichterscheinen oder Abbruch wird wie ein Rücktritt behandelt. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und ggf. einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Wir können vom Törnvertrag zurücktreten, wenn der Törn durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, das Schiff nicht einsatzfähig ist oder weniger als drei Anmeldungen für den Törn vorliegen. In den vorgenannten Fällen wird der bereits gezahlte Törnpreis erstattet, (um einen Törn bei geringer Teilnehmerzahl nicht absagen zu müssen, behalten wir uns vor mit weniger Teilnehmern zu Segeln). Ein Abbruch des Törns für einzelne Personen kann auch dadurch erzwungen werden, dass der Mitsegler/die Mitseglerin durch das eigene Verhalten den Törn bzw. das Bordleben nachhaltig stört und/oder sich den Anordnungen des Skippers/der Skipperin widersetzt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Törnpreises (auch teilweise) und Erstattung von sonstigen Reisekosten besteht nicht.

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Törnvorbereitung, die Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Törnleistungen. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Eine Haftung für Schäden durch Dritte oder durch Eigenverschulden ist ausgeschlossen. Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung bei Terminverzögerung durch Wetter, Havarie oder Liegezeiten aufgrund von unvermeidlichen Reparaturen. Bei einem erzwungenen anderen Ausgangs- oder Endhafen als im Törnplan angegeben, sind Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Die TörnteilnehmerInnen erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie bereit sind, im Rahmen der individuellen Möglichkeiten mit anzupacken und so zum Gelingen des Törns beitragen werden. Dies gilt auch für die unterwegs üblichen Wartungs- und Pflegearbeiten einer Segelyacht. Ferner erklären die TörnteilnehmerInnen, dass sie selbst die volle Verantwortung für sich tragen, organisch gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen können.

Leistungsumfang bei Mitsegeltörns: Segeltörn (mit aktiver Teilnahme), dieUnterbringung auf dem Schiff in Doppelkabinen, Sicherheitsausrüstung, Schiffsführung, Meilenbestätigung (auf Wunsch).

Bei unseren Törns wird für die Verpflegung und die Schiffsnebenkosten wie z.B. Hafengeld und Diesel, eine Bordkasse eingerichtet in die jedes Crewmitglied, je nach Bedarf, einen Betrag um ca. 150,- Euro pro Woche einzahlt, der Skipper wird von der Bordumlage freigehalten.

Übrigens: Unsere Yachten sind durch die Berufs-Genossenschaft-Verkehr geprüft und haben das Schiffs-Sicherheitszeugnis. Eine Insassen-Unfallversicherung ist ebenso selbstverständlich wie eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, für die unsere Mitsegler im Schadensfall natürlich keine Selbstbeteiligung zahlen müssen, das heißt die Eigenbeteiligung der Kaskoversicherung wird im Schadensfalle nicht auf die Crewmitglieder umgelegt (diese Regelung gilt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt).


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