|
Allgemeine Hinweise für Yachtcharter-Reisen mit SY "Santa-Maria" Ein Segeltörn ist eine segelsportliche Veranstaltung zu der jede/r Teilnemher/in aktiv zum gelingen beiträgt. Es kann immer sein, dass wir von der geplanten Route abweichen, oder mal im Hafen bleiben (müssen). Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen Reiseveranstaltung teil. Die schriftliche Törnanmeldung stellt ein Vertragsangebot des Mitseglers dar. Der Vertrag wird durch die schriftliche Bestätigung durch uns rechtskräftig. Der Leistungsumfang ist der Törnbeschreibung zu entnehmen. Der offizielle Beginn am Anreisetag ist in der Regel ca.18.00 Uhr, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Das Schiff ist am Tage des Törnendes bis um 9.00 Uhr zu verlassen (Anmerkung: Diese Zeiten sind nur formal. In der Praxis kommt und geht ihr, wie es passt, ihr müsst allerdings damit rechnen, dass am An- und Abreisetag am Schiff gearbeitet wird.). Der Törnpreis, üblich sind 20 % Anzahlung, sollte bis vier Wochen (spätestens 14 Tage) vor Törnbeginn bei uns verbucht sein. Bei Törns, die nicht mit der "Santa-Maria" durchgeführt werden, kann mit Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50% fällig werden. Dies gilt auch, wenn eine Gruppe ein anderes Schiff komplett bucht. Ein Rücktritt durch
den Mitsegler/die Mitseglerin ist jederzeit möglich. Für den Rücktritt
werden berechnet: 20 % des Törnpreises bis 60 Tage vor Törnbeginn,
30 % des Törnpreises bis 30 Tage vor Törnbeginn, 50 % des Törnpreises
29 bis 14 Tage vor Törnbeginn, 90 % des Törnpreises 13 bis 7 Tage vor
Törnbeginn, 100 % des Törnpreises bei weniger als 7 Tagen vor Törnbeginn.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Tag des Eingangs
bei uns. Bis zum Törnbeginn kann eine geeignete Ersatzperson gestellt
werden. Hier ist, wie bei Umbuchung, eine Bearbeitungsgebühr von Wir können vom Törnvertrag zurücktreten, wenn der Törn durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, das Schiff nicht einsatzfähig ist oder weniger als drei Anmeldungen für den Törn vorliegen (um einen Törn bei geringer Teilnehmerzahl nicht absagen zu müssen, behalten wir uns vor mit weniger Teilnehmern zu Segeln). In den vorgenannten Fällen wird der bereits gezahlte Törnpreis erstattet. Ein Abbruch des Törns für einzelne Personen kann auch dadurch erzwungen werden, dass der Mitsegler/die Mitseglerin durch das eigene Verhalten den Törn bzw. das Bordleben nachhaltig stört und/oder sich den Anordnungen des Skippers/der Skipperin widersetzt. Ein Anspruch auf Rückzahlung (auch teilweise) des Törnpreises besteht nicht. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Törnvorbereitung, die Auswahl und der Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Törnleistungen. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Eine Haftung für Schäden durch Dritte oder durch Eigenverschulden ist ausgeschlossen. Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung bei Terminverzögerung durch Wetter, Havarie oder Liegezeiten aufgrund von unvermeidlichen Reparaturen. Bei einem erzwungenen anderen Ausgangs- oder Endhafen als im Törnplan angegeben, sind Ansprüche gegen uns ausgeschlossen. Die TörnteilnehmerInnen erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie bereit sind, im Rahmen der individuellen Möglichkeiten mit anzupacken und so zum Gelingen des Törns beitragen werden. Dies gilt auch für die unterwegs üblichen Wartungs- und Pflegearbeiten einer Segelyacht. Ferner erklären die TörnteilnehmerInnen, dass sie selbst die volle Verantwortung für sich tragen, organisch gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen können. Leistungsumfang bei
Mitsegeltörns: Segeltörn (mit aktiver Teilnahme), Unterbringung
auf dem Schiff in Doppelkabinen, Sicherheitsausrüstung, Skipper,
Meilenbestätigung
(auf Wunsch). Übrigens: Unsere Yacht ist durch die See-Berufs-Genossenschaft geprüft und hat das Schiffs-Sicherheitszeugnis sowie den Fahrterlaubnisschein. Eine Insassen-Unfallversicherung ist ebenso selbstverstänlich wie eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, für die unsere Mitsegler im Schadensfall natürlich keine Selbstbeteiligung zahlen müssen, das heißt die Eigenbeteiligung der Kaskoversicherung wird im Schadensfalle nicht auf die Crewmitglieder umgelegt (diese Regelung gilt nur, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, in solchen Fällen Haftet der Verursacher persönlich). |