Allgemeine Hinweise / Auszug BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN:

Tickets sollten im Voraus bestellt werden. Der vollständige Name des Reisenden, Adresse und Telefonnummer sowie die Altersangaben aller Reisenden müssen angegeben werden. Wird ein Fahrzeugplatz reserviert, benötigen wir Informationen über den Typ, das Kennzeichen, die Länge und die Höhe des Fahrzeuges (inklusive Dachgepäck). Bei Anhängern geben Sie die Länge inklusive Deichsel an. Fahrzeuge werden nur mit Fahrer befördert. Das Gepäck darf nur persönliches Reisegepäck beinhalten. Möbel-, Ausstellungsstücke usw. müssen als Fracht angemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie Color Line Cargo.

1. PLATZRESERVIERUNGEN: Platzreservierungen sollten möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Bitte geben Sie bei der Reservierung die vollen Namen der Reisenden, das Geschlecht, die Nationalität sowie das Alter an. Für Gruppenreservierungen (mindestens 20 Personen) sollte uns die vollständige Teilnehmerliste spätestens 4 Wochen vor Abreise vorliegen. Platzreservierungen können über Reisebüros oder die Büros der Color Line bzw. der Agenten vorgenommen werden (siehe Seite 32). Für Fahrzeugreservierungen werden Fahrzeugmarke, polizeiliches Kennzeichen, Länge und Höhe inkl. evtl. Dachgepäckträger benötigt. Bei Anhängern ist die Gesamtlänge inkl. Zugstange anzugeben. Es werden nur von Fahrern begleitete Fahrzeuge befördert. Bei sämtlichem Gepäck muss es sich um persönliche Güter handeln. Möbel, Ausstellungsmaterial etc. müssen manifestiert werden. Buchungen über Color Line Cargo.

2. BEZAHLUNG: Reservierte Plätze sind bis 30 Tage vor Abfahrt zu bezahlen. Eine vorgenommene Reservierung ist für den Kunden verbindlich, diese Verpflichtung gilt für die Color Line nach Eingang des Gesamtbetrages. Für Gruppen (mindestens 20 Personen) wird bei Bestellung eine Anzahlung von € 26,- pro Person erhoben. Eine Beförderungspflicht von Seiten der Color Line besteht erst nach Eingang des vollen Passagepreises bei der Reederei. Beim Kauf einer Reise bei Color Line in Deutschland, Dänemark, Norwegen usw. gilt jeweils der Preis des Fahrplans des entsprechenden Landes.

3. ANNULIERUNGEN: Gebühren bei Stornierungen: Rücktritt von 30 - 15 Tage vor Abfahrt 10 % des Reisepreises Rücktritt von 14 - 6 Tage vor Abfahrt 25 % des Reisepreises Rücktritt von 5 - 1 Tag vor Abfahrt 50 % des Reisepreises Rücktritt bei weniger als 24 Stunden oder Nichtantritt der Abfahrt 100 % des Reisepreises Für Gruppen gelten besondere Stornierungsgebühren.
Für das Super-Sparpaket gelten besondere Stornierungsgebühren. Annulierungen Super-Sparpaket: Unabhängig des Stornierungstages ist eine Umbuchung oder Erstattung nicht möglich.

4. ÄNDERUNGEN: Für Änderungen eines Reisearrangements durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 10,- pro Änderung erhoben. Es können keine Änderungen für das Super-Sparpaket vorgenommen werden.

5. BUCHUNGSBEDINGUNGEN: Die Reederei behält sich das Recht vor, Abfahrten zu stornieren. In diesem Fall wird der Fahrpreis voll zurückerstattet. Für evtl. Änderungen von Fahrplan, Abfahrtstagen und Uhrzeiten, Reiserouten o. Ä. des veröffentlichten Fahrplanes und dadurch entstehende Verluste oder Kosten auf Seiten des Kunden, kann die Reederei nicht haften. Color Line behält sich das Recht vor, andere Schiffe als auf diesen Internetseiten angegeben einzusetzen.

5.1 BEDINGUNGEN SUPER-SPARPAKET Der Preis gilt für 2 oder bis zu 4 Personen, einen PKW und eine **Innenkabine auf der Strecke Kiel - Oslo - Kiel. Das Ticket muss sofort bezahlt werden (per Kreditkarte, EC-Karte oder am Tag der Buchung in Ihrem Reisebüro) und kann nicht mehr geändert werden. Eine Umbuchung oder Erstattung ist nicht möglich. Begrenzte Anzahl Plätze. Zuschläge für andere Kabinen siehe Katalog S. 37. Internetrabatt Je nach Verfügbarkeit. Voraussetzung für den Internetrabatt ist die Direktbuchung eines Autosparpaketes auf www.colorline.de

6. FAHRSCHEINE: Die Fahrpreise gelten für die Seereise und das Bett in der gewünschten Kabinenkategorie. Mahlzeiten sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Color Line behält sich das Recht vor, Preisänderungen lt. am Reisetag gültiger Preisliste nachzubelasten. Erstattungsanträge für nicht benutzte Fahrscheine müssen der Reederei spätestens vier Monate nach Antritt der Reise zugeleitet werden. Verlorene Fahrscheine können nicht erstattet werden. Ausgestellte Fahrscheine können nicht übertragen werden. Color Line behält sich das Recht vor, bei zwingenden Gründen bestellte Plätze in eine andere Kategorie umzutauschen.

7. EINSCHIFFUNG: KIEL-OSLO: Fahrgäste, die mit eigenem Fahrzeug anreisen, sollten dieses bis spätestens 60 Minuten (90 Minuten in der Zeit vom 15.06. bis 14.08.) vor Abfahrt bereitstellen. Passagiere ohne Pkw sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden. DÄNEMARK–NORWEGEN: Gäste mit und ohne Fahrzeug sollten sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden. Tageskabinen müssen spätestens 1 1/2 Stunden vor Ankunft geräumt werden. Auf der M/S Peter Wessel 1 3/4 Stunden vor Ankunft.

8. REISEGEPÄCK UND FRACHT: Pro Fahrgast können bis zu 50 kg Gepäck oder 1/2 m3 zusätzlich zu evtl. im Fahrzeug aufbewahrtem Reisegepäck mitgeführt werden. Möbel, Kisten, übergroße Koffer usw. werden als Fracht behandelt. Für diese ist der entsprechende Frachttarif zu zahlen.

9. REISEPAPIERE: Alle Reisenden müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, der auf Verlangen vorgelegt werden muss. Passagiere haften für evtl. Ausgaben, die aus einer Einreiseverweigerung entstehen könnten. Alle Fahrzeuge benötigen ein Nationalitätskennzeichen. Reisende mit Pkw benötigen eine grüne Versicherungskarte sowie die Zulassung. Dem Fahrzeugbenutzer wird empfohlen, sich vor der Abreise mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um neueste Bestimmungen für das Fahrzeug bei Auslandsreisen zu erfragen. Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer Reiseversicherung.

10. SPIKESREIFEN: Spikesreifen sind in Deutschland verboten, jedoch in Norwegen in der Winterzeit von November bis April zugelassen. Mindestens Winterreifen (oder Schneeketten) sind in Norwegen beim Fahren während der Winterzeit vorgeschrieben.

11. TRANSPORT VON LEBENDEN TIEREN: Lebende (Haus-)Tiere können nur nach vorheriger spezieller Vereinbarung mitgenommen werden. Transport von Hunden und Katzen geschieht auf eigene Verantwortung.Transport von Tieren in Fahrzeugen/Käfigen auf dem Autodeck: € 6,-. Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG) unterliegt. Die Vorschriften gelten für Tiere, die in Begleitung ihres Besitzers oder einer anderen Person reisen, die während des Aufenthaltes im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich sind. Die Vorschriften kommen außerdem nur für Tiere zur Anwendung, die nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein. Nähere Informationen zu Impfungen, Identifikation etc. erteilen norwegische Konsulate, Botschaften im Ausland oder die offizielle Stelle der norwegischen Behöde «Mattilsynet» unter www.mattilsynet.no.

12. ERSATZLEISTUNG IM FALLE VON SCHADEN AN EINER PERSON/EINER SACHE: Bei Schaden an einer Person/Sache gelten die Vorschriften des norwegischen Seegesetzes und die sonstigen norwegischen Schadensersatzbestimmungen. Der Veranstalter haftet nicht, falls ihm kein Verschulden am Schaden vorgeworfen werden kann. Im übrigen ist besonders auf die Vorschriften auf Haftungsbegrenzung hinzuweisen sowie auf die Selbstbeteiligung des Fahrgastes. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Bei Schäden im Zusammenhang mit Pauschalreisen gilt das Gesetz über Pauschalreisen (Lov om pakkereiser) vom 25. August 1995. Der Reisende muss nach norwegischen Schadensersatzregeln für einen Schaden aufkommen, der vom Reisenden selbst oder jemanden verursacht wurde, für den er verantwortlich ist.

13. VERSCHIEDENES: Die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen erfolgt gemäss den Bestimmungen des norwegischen Seerechts vom 24. Juli 1994, Nr. 39 mit späteren Änderungen und den Passagierbeförderungsbedingungen der Color Line,die an Bord und in den Abfertigungsgebäuden aushängen.

14. SICHERHEITSKONTROLLEN: Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung/Kontrolle von Personen, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung zugelassen werden. Wird dieses abgelehnt, hat die Reederei das Recht, die Beförderung ohne Rückzahlung des Passagepreises zu verweigern.

15. ACHTUNG WOHNMOBILFAHRER: Die Gaszufuhr muss während der Überfahrt unbedingt abgestellt sein. Der korrekte Zustand wird bei der Einschiffung kontrolliert.

16. WAFFEN: Die Mitnahme/Beförderung von Waffen aller Art ist an Bord verboten. Eine Ausnahmegenehmigung für z.B. Jagdwaffen ist bei der Reederei bei Buchung zu beantragen.

17. KINDER: Kinder dürfen erst ab 16 Jahren alleine reisen.

18. Zusatz zu unseren IT-Bestimmungen Seniorenermäßigung Senioren ab 60 Jahre erhalten 50 % Ermäßigung auf den Fahrpreis für Überfahrten. Diese Ermäßigung gilt im Zeitraum avom 01.01. - 15.06. und vom 14.08. - 31.12. täglich auf allen Strecken/Abfahrten außer Freitag und Samstag ab Kiel und Freitag ab Oslo. Die Ermäßigung gilt auch für eine Begleitperson. Bei Kabinenbenutzung muss eine gemeinsame Kabine gebucht werden. Die Ermäßigung kann nicht nach dem Antritt der Reise erstattet werden. Sie gilt nur für eine bestimmte Anzahl Plätze und kann nicht kombiniert werden. Ermäßigung gilt nicht für: Fahrzeuge, Sparpakete, Angebote, Kabinenzuschläge, Schnellbootzuschlag, Color Class/Captains Class/Fantasy Class/Fantasy Suite/Eignerkabine und Color Line-Pauschalreisen. Die Seniorenermäßigung auf unsere Fahrpreise für Überfahrten wird nur gewährt, wenn in Ihrem Katalog extra darauf hingewiesen wird. Aus der Teilnehmerliste muss ein Anspruch durch Angabe des Alters ersichtlich sein. Die Weitergabe der Seniorenermäßigung an den Kunden kann durch eine Kopie der Bestätigung, in der die Ermäßigung ersichtlich ist, nachgewiesen werden.

19. Veranstalter: Color Line, Oslo, vertreten durch Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel, E-Mail: kundendienst@colorline.com, Internet: www.colorline.com, Amtsgericht Kiel HRB 2, Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Stefan Mathias.

20. Color Line behält sich das Recht vor, die auf diesen Seiten angegebenen Preise und Abfahrten zu ändern. Preiszuschläge aufgrund von Veränderungen der Valutakurse und/oder Treibstoffpreise zu erheben sowie Fahrpläne und Reiserouten zu ändern. Für Verspätungen oder andere Abweichungen ist die Reederei nicht verantwortlich. Die ausführlichen Beförderungsbedingungen werden auf Wunsch übermittelt.

REISEBEDINGUNGEN PAUSCHALPROGRAMM:

1. ANMELDUNG UND REISEBESTÄTIGUNG
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Color Line (CL) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für CL wird der Reisevertrag verbindlich, wenn CL dem Reisenden durch das Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird CL bzw. das Reisebüro dem Kunden die Reisebestätigung des Veranstalters aushändigen. 1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein, sofern er das ausdrücklich und gesondert erklärt. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Reisenden. 1.3 Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weist CL ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot ist CL zehn Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn er vom Reisenden innerhalb dieser Frist anerkannt wird. 1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen der nächsten Saison. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden.

2. BEZAHLUNG
2.1. Bei Vertragsschluss leistet der Reisende gegen Aushändigung der Bestätigung inkl. Sicherungsschein oder separatem Sicherungsschein eine Anzahlung von 15% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Falls eine Anzahlung nicht vertragsgemäß gezahlt wird, kann CL nach Mahnung und Fristsetzung den Vertrag unter Anwendung der Stornogebühren kündigen. 2.2. Bei Buchungen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig. 2.3 Hinsichtlich der Bezahlung bzgl. der reinen Beförderung, siehe Beförderungsbedingungen. 2.4 Zur Absicherung der Kundengelder hat Color Line das Insolvenzrisiko unter Voraussetzung des § 651k BGB bei tour VERS abgesichert. 2.5 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung von CL. Gegebenenfalls wird dem Reisenden der Sicherungsschein bei Vertragsschluss separat ausgehändigt. Deshalb wird der restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird und die Reiseunterlagen im Reisebüro bereitliegen. Die Beträge für Anzahlung und Schlusszahlung ergeben sich aus der Bestätigung. 2.6. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und Nachfristsetzung aufgelöst. CL kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß der angegebenen Stornopauschalen verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. 2.7. Der Reisende sollte beachten, dass die Unterlagen erst nach Zahlungseingang versandt werden. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro.

3. LEISTUNGEN
3.1 Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben im gültigen Katalog (Leistungsbeschreibung), in den Beförderungsbedingungen oder der Inhalt der Reisebestätigung maßgebend. 3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für CL grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. CL behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangabe zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3.3 Sonderwünsche kann CL nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. CL bemüht sich, diesen Wünschen nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von CL über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. 3.4 Für Angaben in Fremdprospekten wie z. B. von Hotels, Ferienorten usw. kann CL keine Haftung übernehmen, auch wenn diese von CL ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind.

4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2 CL behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten bzw. Abgaben für bestimmte Leistungen (wie z. B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CL den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 4.3 Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CL in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 4.4 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von CL gegenüber dieser geltend zu machen. 4.5 Nachträgliche Änderungen der Katalogangebote (hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch CL vorbehalten. Erfolgen sie erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt 1.3 dieser Reisebedingungen verwiesen. 4.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän. Abfahrtszeiten werden nur unter Vorbehalt angegeben. 4.7 Bezgl. der reinen Beförderung, siehe Bedingungen unter den Beförderungsbedingungen.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei CL eingeht. 5.2. Für die entstandenen Aufwendungen bei den getroffenen Reisevorkehrungen verlangt CL Ersatz. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine eventuell anderweitige Verwertung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Kosten, die für den Reisenden in der Regel beim Rücktritt entstehen, betragen bis 15 Tage vor Abreise 10 % des Reisepreises. Vom 14. Tag bis 6. Tag 25 % des Reisepreises, vom 5. Tag bis 1. Tag vor Abreise 50 % und bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden vor Abreise oder Nichterscheinen 100 % des Reisepreises zuzüglich der evtl. noch anfallenden Stornokosten einzelner Leistungsträger. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von CL angegebenen Kosten. Für Gruppen gelten besondere Regelungen. Sollte nur die reine Beförderung vereinbart worden sein, so siehe bezüglich Rücktritt Punkt 3 der Beförderungsbedingungen. 5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an CL. CL kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 5.4 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist CL berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten zu verlangen. 5.5 Für den Reisepreis und für die durch Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 5.6 Auf Wunsch des Reisenden werden Änderungen der Reiseanmeldung (Umbuchung) vorgenommen. Hierfür ist bis 14 Tage vor Antritt eine Gebühr von € 15,- pro Person zu zahlen. Eine spätere Umbuchung erfolgt wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. 5.7 Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderung. 5.8 Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig. 5.9 Rücktritt des Reiseteilnehmers durch Nichtantritt der Reise. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die CL nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet. 5.10 Wenn zwei oder mehrere Reisende ein Doppel- oder Mehrbettzimmer bzw. eine Schiffskabine gebucht haben und bei Rücktritt eines Reisenden keine Ersatzperson genannt wird, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Reisenden anderweitig unterzubringen.

6. KÜNDIGUNG DURCH CL
6.1 CL kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch CL vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich der Reisende in starkem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. CL behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. CL muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. 6.2 CL kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für CL deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn er die dazu führenden Umstände nachweisen kann und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet worden ist. 6.3 Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des Rücktritts ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CL in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 6.4 Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch CL diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Angebot keinen Gebrauch, erhält er die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.

7. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER TEILNEHMERZAHL
7.1 Wenn in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung auf eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann CL bei deren Nichterreichen bis zwei Wochen vor Reiseantritt die Reise absagen. 7.2 CL informiert den Reisenden selbstverständlich zu einem früheren Zeitpunkt, sofern ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. 7.3 Die Absage wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.

8. KÜNDIGUNG AUFGRUND AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
8.1 Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden und für CL möglich, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. 8.2 CL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 8.3 Im Fall der Kündigung durch CL stehen dem Reisenden ebenfalls die in Ziffer 6.3 beschriebenen weiteren Rechte zu.

9. GEWÄHRLEISTUNG/MITWIRKUNGSVERPFLICHTUNG
9.1 CL steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3.2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. 9.2 Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden. 9.3 Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. 9.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu benachrichtigen. 9.5 Sollte der Reisende wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so hat er sich unverzüglich an die Reiseleitung, an den Vertragspartner bzw. an die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen zu wenden. 9.6 Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist CL telefonisch oder per Telefax zu unterrichten. Tel.: 04 31/73 00-0 Fax 04 31/73 00-400. CL wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, die Leistungsstörung zu beheben oder dem Reisenden eine mindestens gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Unterlassung der Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung des Reiseveranstalters. Die Kosten für die Unterrichtung werden dem Reisenden bei berechtigtem Grund erstattet. 9.7 CL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 9.8 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. 9.9 Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet CL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Der Reisende schuldet CL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10. SCHADENSERSATZ
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den CL nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

11. HAFTUNG
11.1 Die vertragliche Haftung von CL auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden von CL weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird b) soweit CL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist c) Deliktische Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 11.2 Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet dieser bei Sachschäden bis 4.100,– € Übersteigt diese Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 11.3 CL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen CL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.5 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§ 664 HGB nebst Anlage) und des Binnenschifffahrtsgesetzes. 11.6 Einbeziehung der Geschäftsbedingungen von Leistungsträgern. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. 11.7 Schäden bei Schiffsreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensersatzanzeige der zuständigen Fährgesellschaft anzuzeigen. Bei Unterlassen der unverzüglichen Schadensmeldung lehnen die Fährgesellschaften Erstattungen in der Regel ab. Im Übrigen sind Verlust und Beschädigung von Gepäck unverzüglich vor Ort ebenfalls der Fährgesellschaft zu melden. 11.8 Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Beförderungsbedingungen, sofern die Beförderung nicht Teil eines Leistungspaketes von CL ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen von CL vorrangig maßgebend und werden gegebenenfalls durch die Beförderungsbedingungen ergänzt.

12. ANSPRÜCHE
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung gem. §§ 651 c bis 651 f BGB sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Color Line GmbH, Norwegenkai, 24143 Kiel-Gaarden, geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. 12.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren. 12.3. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, bis der CL oder der Kunde die Vorsetzung der Verhandlung verweigert bzw. der Veranstalter die Ansprüche durch Textform zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 12.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Reisenden fristwahrend entgegenzunehmen.

13. VERSICHERUNGEN
13.1 Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung oder einer anderen Versicherung vorzunehmen. Diese Versicherungen erhält der Reisende einzeln nach seinen individuellen Wünschen oder zusammen als Rat-und-Tat-Paket im Reisebüro.

14. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
14.1 CL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat oder das Reisebüro Auskunft. 14.2 Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhält der Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten. Der Reisende hat diese Informationen zu beachten und sich im Reisebüro weiter gehend unterrichten zu lassen, ob für die Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater Kinderpass benötigt. 14.3 CL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. 14.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Dieses bezieht sich auch auf die Beachtung von gesonderten Einfuhrbestimmungen bzgl. Haustieren. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von CL bedingt sind. 14.5 Der Reisende sollte sich über Informations- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenden Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

15. ALLGEMEINES
15.1 Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und beziehen sich nur auf die Gültigkeit dieses Kataloges. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. 15.2 Alle in diesem Katalog angebotenen Unterkünfte sind gemäß den örtlichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen. 16. GERICHTSSTAND Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters.

Veranstalter: Color Line, Oslo vertreten durch Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel. E-Mail: Kundendienst@colorline.com, Internet: www.colorline.de Alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung am 28.10.2002 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit des Kataloges. Änderungen vorbehalten.