Allgemeine Hinweise / Auszug BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN:
Tickets sollten im Voraus
bestellt werden. Der vollständige Name des Reisenden, Adresse und Telefonnummer
sowie die Altersangaben aller Reisenden müssen angegeben werden. Wird ein Fahrzeugplatz
reserviert, benötigen wir Informationen über den Typ, das Kennzeichen, die Länge
und die Höhe des Fahrzeuges (inklusive Dachgepäck). Bei Anhängern geben Sie
die Länge inklusive Deichsel an. Fahrzeuge werden nur mit Fahrer befördert.
Das Gepäck darf nur persönliches Reisegepäck beinhalten. Möbel-, Ausstellungsstücke
usw. müssen als Fracht angemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie Color Line
Cargo.
1. PLATZRESERVIERUNGEN: Platzreservierungen sollten möglichst frühzeitig vorgenommen
werden. Bitte geben Sie bei der Reservierung die vollen Namen der Reisenden,
das Geschlecht, die Nationalität sowie das Alter an. Für Gruppenreservierungen
(mindestens 20 Personen) sollte uns die vollständige Teilnehmerliste spätestens
4 Wochen vor Abreise vorliegen. Platzreservierungen können über Reisebüros oder
die Büros der Color Line bzw. der Agenten vorgenommen werden (siehe Seite 32).
Für Fahrzeugreservierungen werden Fahrzeugmarke, polizeiliches Kennzeichen,
Länge und Höhe inkl. evtl. Dachgepäckträger benötigt. Bei Anhängern ist die
Gesamtlänge inkl. Zugstange anzugeben. Es werden nur von Fahrern begleitete
Fahrzeuge befördert. Bei sämtlichem Gepäck muss es sich um persönliche Güter
handeln. Möbel, Ausstellungsmaterial etc. müssen manifestiert werden. Buchungen
über Color Line Cargo.
2. BEZAHLUNG: Reservierte Plätze sind bis 30 Tage vor Abfahrt zu bezahlen. Eine
vorgenommene Reservierung ist für den Kunden verbindlich, diese Verpflichtung
gilt für die Color Line nach Eingang des Gesamtbetrages. Für Gruppen (mindestens
20 Personen) wird bei Bestellung eine Anzahlung von € 26,- pro Person erhoben.
Eine Beförderungspflicht von Seiten der Color Line besteht erst nach Eingang
des vollen Passagepreises bei der Reederei. Beim Kauf einer Reise bei Color
Line in Deutschland, Dänemark, Norwegen usw. gilt jeweils der Preis des Fahrplans
des entsprechenden Landes.
3. ANNULIERUNGEN: Gebühren bei Stornierungen: Rücktritt von 30 - 15 Tage vor
Abfahrt 10 % des Reisepreises Rücktritt von 14 - 6 Tage vor Abfahrt 25 % des
Reisepreises Rücktritt von 5 - 1 Tag vor Abfahrt 50 % des Reisepreises Rücktritt
bei weniger als 24 Stunden oder Nichtantritt der Abfahrt 100 % des Reisepreises
Für Gruppen gelten besondere Stornierungsgebühren.
Für das Super-Sparpaket gelten besondere Stornierungsgebühren. Annulierungen
Super-Sparpaket: Unabhängig des Stornierungstages ist eine Umbuchung oder Erstattung
nicht möglich.
4. ÄNDERUNGEN: Für Änderungen eines Reisearrangements durch den Kunden wird
eine Bearbeitungsgebühr von mindestens € 10,- pro Änderung erhoben. Es können
keine Änderungen für das Super-Sparpaket vorgenommen werden.
5. BUCHUNGSBEDINGUNGEN: Die Reederei behält sich das Recht vor, Abfahrten zu
stornieren. In diesem Fall wird der Fahrpreis voll zurückerstattet. Für evtl.
Änderungen von Fahrplan, Abfahrtstagen und Uhrzeiten, Reiserouten o. Ä. des
veröffentlichten Fahrplanes und dadurch entstehende Verluste oder Kosten auf
Seiten des Kunden, kann die Reederei nicht haften. Color Line behält sich das
Recht vor, andere Schiffe als auf diesen Internetseiten angegeben einzusetzen.
5.1 BEDINGUNGEN SUPER-SPARPAKET Der Preis gilt für 2 oder bis zu 4 Personen,
einen PKW und eine **Innenkabine auf der Strecke Kiel - Oslo - Kiel. Das Ticket
muss sofort bezahlt werden (per Kreditkarte, EC-Karte oder am Tag der Buchung
in Ihrem Reisebüro) und kann nicht mehr geändert werden. Eine Umbuchung oder
Erstattung ist nicht möglich. Begrenzte Anzahl Plätze. Zuschläge für andere
Kabinen siehe Katalog S. 37. Internetrabatt Je nach Verfügbarkeit. Voraussetzung
für den Internetrabatt ist die Direktbuchung eines Autosparpaketes auf www.colorline.de
6. FAHRSCHEINE: Die Fahrpreise gelten für die Seereise und das Bett in der gewünschten
Kabinenkategorie. Mahlzeiten sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich
angegeben. Color Line behält sich das Recht vor, Preisänderungen lt. am Reisetag
gültiger Preisliste nachzubelasten. Erstattungsanträge für nicht benutzte Fahrscheine
müssen der Reederei spätestens vier Monate nach Antritt der Reise zugeleitet
werden. Verlorene Fahrscheine können nicht erstattet werden. Ausgestellte Fahrscheine
können nicht übertragen werden. Color Line behält sich das Recht vor, bei zwingenden
Gründen bestellte Plätze in eine andere Kategorie umzutauschen.
7. EINSCHIFFUNG: KIEL-OSLO: Fahrgäste, die mit eigenem Fahrzeug anreisen, sollten
dieses bis spätestens 60 Minuten (90 Minuten in der Zeit vom 15.06. bis 14.08.)
vor Abfahrt bereitstellen. Passagiere ohne Pkw sollten sich spätestens 60 Minuten
vor Abfahrt einfinden. DÄNEMARK–NORWEGEN: Gäste mit und ohne Fahrzeug sollten
sich spätestens 60 Minuten vor Abfahrt einfinden. Tageskabinen müssen spätestens
1 1/2 Stunden vor Ankunft geräumt werden. Auf der M/S Peter Wessel 1 3/4 Stunden
vor Ankunft.
8. REISEGEPÄCK UND FRACHT: Pro Fahrgast können bis zu 50 kg Gepäck oder 1/2
m3 zusätzlich zu evtl. im Fahrzeug aufbewahrtem Reisegepäck mitgeführt werden.
Möbel, Kisten, übergroße Koffer usw. werden als Fracht behandelt. Für diese
ist der entsprechende Frachttarif zu zahlen.
9. REISEPAPIERE: Alle Reisenden müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises
oder Reisepasses sein, der auf Verlangen vorgelegt werden muss. Passagiere haften
für evtl. Ausgaben, die aus einer Einreiseverweigerung entstehen könnten. Alle
Fahrzeuge benötigen ein Nationalitätskennzeichen. Reisende mit Pkw benötigen
eine grüne Versicherungskarte sowie die Zulassung. Dem Fahrzeugbenutzer wird
empfohlen, sich vor der Abreise mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung
zu setzen, um neueste Bestimmungen für das Fahrzeug bei Auslandsreisen zu erfragen.
Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer Reiseversicherung.
10. SPIKESREIFEN: Spikesreifen sind in Deutschland verboten, jedoch in Norwegen
in der Winterzeit von November bis April zugelassen. Mindestens Winterreifen
(oder Schneeketten) sind in Norwegen beim Fahren während der Winterzeit vorgeschrieben.
11. TRANSPORT VON LEBENDEN TIEREN: Lebende (Haus-)Tiere können nur nach vorheriger
spezieller Vereinbarung mitgenommen werden. Transport von Hunden und Katzen
geschieht auf eigene Verantwortung.Transport von Tieren in Fahrzeugen/Käfigen
auf dem Autodeck: € 6,-. Bitte beachten Sie, dass die Einfuhr von Hunden, Katzen
und Frettchen in Norwegen und den EG-Staaten einem gemeinsamen Regelwerk (2003/998/EG)
unterliegt. Die Vorschriften gelten für Tiere, die in Begleitung ihres Besitzers
oder einer anderen Person reisen, die während des Aufenthaltes im Auftrag des
Eigentümers für die Tiere verantwortlich sind. Die Vorschriften kommen außerdem
nur für Tiere zur Anwendung, die nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines
Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein. Nähere Informationen zu Impfungen,
Identifikation etc. erteilen norwegische Konsulate, Botschaften im Ausland oder
die offizielle Stelle der norwegischen Behöde «Mattilsynet» unter www.mattilsynet.no.
12. ERSATZLEISTUNG IM FALLE VON SCHADEN AN EINER PERSON/EINER SACHE: Bei Schaden
an einer Person/Sache gelten die Vorschriften des norwegischen Seegesetzes und
die sonstigen norwegischen Schadensersatzbestimmungen. Der Veranstalter haftet
nicht, falls ihm kein Verschulden am Schaden vorgeworfen werden kann. Im übrigen
ist besonders auf die Vorschriften auf Haftungsbegrenzung hinzuweisen sowie
auf die Selbstbeteiligung des Fahrgastes. Der Veranstalter haftet nicht für
Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen
Frachtführer ausgeführt wird. Bei Schäden im Zusammenhang mit Pauschalreisen
gilt das Gesetz über Pauschalreisen (Lov om pakkereiser) vom 25. August 1995.
Der Reisende muss nach norwegischen Schadensersatzregeln für einen Schaden aufkommen,
der vom Reisenden selbst oder jemanden verursacht wurde, für den er verantwortlich
ist.
13. VERSCHIEDENES: Die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen erfolgt
gemäss den Bestimmungen des norwegischen Seerechts vom 24. Juli 1994, Nr. 39
mit späteren Änderungen und den Passagierbeförderungsbedingungen der Color Line,die
an Bord und in den Abfertigungsgebäuden aushängen.
14. SICHERHEITSKONTROLLEN: Aus Sicherheitsgründen muss eine evtl. Durchsuchung/Kontrolle
von Personen, Gepäck und Fahrzeugen vor der Einschiffung zugelassen werden.
Wird dieses abgelehnt, hat die Reederei das Recht, die Beförderung ohne Rückzahlung
des Passagepreises zu verweigern.
15. ACHTUNG WOHNMOBILFAHRER: Die Gaszufuhr muss während der Überfahrt unbedingt
abgestellt sein. Der korrekte Zustand wird bei der Einschiffung kontrolliert.
16. WAFFEN: Die Mitnahme/Beförderung von Waffen aller Art ist an Bord verboten.
Eine Ausnahmegenehmigung für z.B. Jagdwaffen ist bei der Reederei bei Buchung
zu beantragen.
17. KINDER: Kinder dürfen erst ab 16 Jahren alleine reisen.
18. Zusatz zu unseren IT-Bestimmungen Seniorenermäßigung Senioren ab 60 Jahre
erhalten 50 % Ermäßigung auf den Fahrpreis für Überfahrten. Diese Ermäßigung
gilt im Zeitraum avom 01.01. - 15.06. und vom 14.08. - 31.12. täglich auf allen
Strecken/Abfahrten außer Freitag und Samstag ab Kiel und Freitag ab Oslo. Die
Ermäßigung gilt auch für eine Begleitperson. Bei Kabinenbenutzung muss eine
gemeinsame Kabine gebucht werden. Die Ermäßigung kann nicht nach dem Antritt
der Reise erstattet werden. Sie gilt nur für eine bestimmte Anzahl Plätze und
kann nicht kombiniert werden. Ermäßigung gilt nicht für: Fahrzeuge, Sparpakete,
Angebote, Kabinenzuschläge, Schnellbootzuschlag, Color Class/Captains Class/Fantasy
Class/Fantasy Suite/Eignerkabine und Color Line-Pauschalreisen. Die Seniorenermäßigung
auf unsere Fahrpreise für Überfahrten wird nur gewährt, wenn in Ihrem Katalog
extra darauf hingewiesen wird. Aus der Teilnehmerliste muss ein Anspruch durch
Angabe des Alters ersichtlich sein. Die Weitergabe der Seniorenermäßigung an
den Kunden kann durch eine Kopie der Bestätigung, in der die Ermäßigung ersichtlich
ist, nachgewiesen werden.
19. Veranstalter: Color Line, Oslo, vertreten durch Color Line GmbH, Norwegenkai,
D-24143 Kiel, E-Mail: kundendienst@colorline.com, Internet: www.colorline.com,
Amtsgericht Kiel HRB 2, Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Stefan Mathias.
20. Color Line behält sich das Recht vor, die auf diesen Seiten angegebenen
Preise und Abfahrten zu ändern. Preiszuschläge aufgrund von Veränderungen der
Valutakurse und/oder Treibstoffpreise zu erheben sowie Fahrpläne und Reiserouten
zu ändern. Für Verspätungen oder andere Abweichungen ist die Reederei nicht
verantwortlich. Die ausführlichen Beförderungsbedingungen werden auf Wunsch
übermittelt.
REISEBEDINGUNGEN PAUSCHALPROGRAMM:
1. ANMELDUNG UND REISEBESTÄTIGUNG
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Color Line (CL) den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich erfolgen. Für CL wird der Reisevertrag verbindlich, wenn CL
dem Reisenden durch das Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich
bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird CL bzw. das Reisebüro
dem Kunden die Reisebestätigung des Veranstalters aushändigen. 1.2 Für die vertraglichen
Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder
ein, sofern er das ausdrücklich und gesondert erklärt. Er haftet neben den anderen
von ihm angemeldeten Reisenden. 1.3 Enthält die Reisebestätigung Abweichungen
von der Anmeldung, weist CL ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot
ist CL zehn Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
kommt zustande, wenn er vom Reisenden innerhalb dieser Frist anerkannt wird.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen der
nächsten Saison. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald der Katalog
für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen
der Verfügbarkeit berücksichtigt werden.
2. BEZAHLUNG
2.1. Bei Vertragsschluss leistet der Reisende gegen Aushändigung der Bestätigung
inkl. Sicherungsschein oder separatem Sicherungsschein eine Anzahlung von 15%
des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Falls eine
Anzahlung nicht vertragsgemäß gezahlt wird, kann CL nach Mahnung und Fristsetzung
den Vertrag unter Anwendung der Stornogebühren kündigen. 2.2. Bei Buchungen,
die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden,
ist der volle Reisepreis sofort fällig. 2.3 Hinsichtlich der Bezahlung bzgl.
der reinen Beförderung, siehe Beförderungsbedingungen. 2.4 Zur Absicherung der
Kundengelder hat Color Line das Insolvenzrisiko unter Voraussetzung des § 651k
BGB bei tour VERS abgesichert. 2.5 Der Sicherungsschein befindet sich auf der
Rückseite der Reisebestätigung von CL. Gegebenenfalls wird dem Reisenden der
Sicherungsschein bei Vertragsschluss separat ausgehändigt. Deshalb wird der
restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt
wird und die Reiseunterlagen im Reisebüro bereitliegen. Die Beträge für Anzahlung
und Schlusszahlung ergeben sich aus der Bestätigung. 2.6. Wenn bis zum Reiseantritt
der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung
und Nachfristsetzung aufgelöst. CL kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren
gemäß der angegebenen Stornopauschalen verlangen, es sei denn, dass bereits
zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. 2.7. Der Reisende
sollte beachten, dass die Unterlagen erst nach Zahlungseingang versandt werden.
Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt
zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro.
3. LEISTUNGEN
3.1 Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich
die Angaben im gültigen Katalog (Leistungsbeschreibung), in den Beförderungsbedingungen
oder der Inhalt der Reisebestätigung maßgebend. 3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für CL grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages
geworden sind. CL behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung
der Prospektangabe zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird. 3.3 Sonderwünsche kann CL nur entgegennehmen, wenn diese als
unverbindlich bezeichnet werden. CL bemüht sich, diesen Wünschen nach Sonderleistungen,
die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros
sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von CL über den Katalog
hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie
hierzu nicht bevollmächtigt sind. 3.4 Für Angaben in Fremdprospekten wie z.
B. von Hotels, Ferienorten usw. kann CL keine Haftung übernehmen, auch wenn
diese von CL ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2 CL behält sich
vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten bzw. Abgaben für bestimmte Leistungen (wie z.
B. Hafen- oder Flughafengebühren) oder Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CL den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 4.3 Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen
oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CL in
der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. 4.4 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von CL gegenüber dieser geltend zu machen. 4.5 Nachträgliche Änderungen der
Katalogangebote (hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern)
bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch CL vorbehalten. Erfolgen sie
erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt 1.3 dieser Reisebedingungen verwiesen.
4.6 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit
und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der
Kapitän. Abfahrtszeiten werden nur unter Vorbehalt angegeben. 4.7 Bezgl. der
reinen Beförderung, siehe Bedingungen unter den Beförderungsbedingungen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN,
UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen
sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag
wirksam, an dem sie bei CL eingeht. 5.2. Für die entstandenen Aufwendungen bei
den getroffenen Reisevorkehrungen verlangt CL Ersatz. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine eventuell anderweitige
Verwertung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Kosten, die für den Reisenden
in der Regel beim Rücktritt entstehen, betragen bis 15 Tage vor Abreise 10 %
des Reisepreises. Vom 14. Tag bis 6. Tag 25 % des Reisepreises, vom 5. Tag bis
1. Tag vor Abreise 50 % und bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden
vor Abreise oder Nichterscheinen 100 % des Reisepreises zuzüglich der evtl.
noch anfallenden Stornokosten einzelner Leistungsträger. Es bleibt dem Reisenden
unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder
Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind,
als die von CL angegebenen Kosten. Für Gruppen gelten besondere Regelungen.
Sollte nur die reine Beförderung vereinbart worden sein, so siehe bezüglich
Rücktritt Punkt 3 der Beförderungsbedingungen. 5.3 Bis zum Reisebeginn kann
der Reisende verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an CL. CL kann
dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen
nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.4 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist
CL berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten
zu verlangen. 5.5 Für den Reisepreis und für die durch Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner. 5.6 Auf Wunsch des Reisenden werden Änderungen
der Reiseanmeldung (Umbuchung) vorgenommen. Hierfür ist bis 14 Tage vor Antritt
eine Gebühr von € 15,- pro Person zu zahlen. Eine spätere Umbuchung erfolgt
wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. 5.7 Als Umbuchungen gelten Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes,
der Unterkunft oder der Beförderung. 5.8 Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sollten im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich
erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig. 5.9 Rücktritt
des Reiseteilnehmers durch Nichtantritt der Reise. Dem Rücktritt steht der Fall
gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die CL nicht zu vertreten hat,
die Reise nicht antritt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich
ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt
gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet. 5.10 Wenn zwei oder mehrere
Reisende ein Doppel- oder Mehrbettzimmer bzw. eine Schiffskabine gebucht haben
und bei Rücktritt eines Reisenden keine Ersatzperson genannt wird, ist der Reiseveranstalter
berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden
Reisenden anderweitig unterzubringen.
6. KÜNDIGUNG DURCH CL
6.1 CL kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch CL vom Reisenden
nachhaltig gestört wird oder wenn sich der Reisende in starkem Maß vertragswidrig
verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
CL behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für
die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. CL muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich
evtl. Erstattungen durch Leistungsträger. 6.2 CL kann bis vier Wochen vor Reiseantritt
von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für CL deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle
der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht
besteht jedoch nur, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände nicht
zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn er die dazu führenden
Umstände nachweisen kann und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreitet worden ist. 6.3 Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich
zugeleitet. Im Fall des Rücktritts ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CL in der Lage ist,
eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
6.4 Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung
durch CL diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Angebot
keinen Gebrauch, erhält er die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.
7. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN
DER TEILNEHMERZAHL
7.1 Wenn in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung auf eine erforderliche
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann CL bei deren Nichterreichen bis
zwei Wochen vor Reiseantritt die Reise absagen. 7.2 CL informiert den Reisenden
selbstverständlich zu einem früheren Zeitpunkt, sofern ersichtlich wird, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. 7.3 Die Absage wird dem
Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis
zurück.
8. KÜNDIGUNG AUFGRUND AUSSERGEWÖHNLICHER
UMSTÄNDE
8.1 Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden und für CL möglich,
wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere
Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet
wird. 8.2 CL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann
jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 8.3 Im Fall der Kündigung
durch CL stehen dem Reisenden ebenfalls die in Ziffer 6.3 beschriebenen weiteren
Rechte zu.
9. GEWÄHRLEISTUNG/MITWIRKUNGSVERPFLICHTUNG
9.1 CL steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung, sofern der Reiseveranstalter
nicht gemäß Ziffer 3.2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben
erklärt hat. 9.2 Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz
zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben
werden. 9.3 Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
9.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering
zu halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu
benachrichtigen. 9.5 Sollte der Reisende wider Erwarten Grund zu Beanstandungen
haben, so hat er sich unverzüglich an die Reiseleitung, an den Vertragspartner
bzw. an die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen zu wenden. 9.6 Können
die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben
werden, so ist CL telefonisch oder per Telefax zu unterrichten. Tel.: 04 31/73
00-0 Fax 04 31/73 00-400. CL wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, die
Leistungsstörung zu beheben oder dem Reisenden eine mindestens gleichwertige
Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Unterlassung der Mängelanzeige
entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung des Reiseveranstalters.
Die Kosten für die Unterrichtung werden dem Reisenden bei berechtigtem Grund
erstattet. 9.7 CL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Sie kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 9.8 Der Reisende kann nach
Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung),
falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft
unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in dem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. 9.9 Wird die Reise in Folge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet CL innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
des Reisevertrages – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung – kündigen. Der Reisende schuldet CL den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10. SCHADENSERSATZ
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn,
der Mangel beruht auf einem Umstand, den CL nicht zu vertreten hat. Er kann
Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, wenn
die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
11. HAFTUNG
11.1 Die vertragliche Haftung von CL auf Schadensersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden von CL weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird b) soweit CL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist c) Deliktische
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 11.2 Für alle Schadensersatzansprüche
gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet dieser bei Sachschäden bis 4.100,–
€ Übersteigt diese Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise. 11.3 CL haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 11.4
Ein Schadensersatzanspruch gegen CL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.5 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen
die Stellung eines Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches (§ 664 HGB nebst Anlage) und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
11.6 Einbeziehung der Geschäftsbedingungen von Leistungsträgern. Die Beförderung
erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters
nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen Reisebedingungen werden
durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
11.7 Schäden bei Schiffsreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensersatzanzeige
der zuständigen Fährgesellschaft anzuzeigen. Bei Unterlassen der unverzüglichen
Schadensmeldung lehnen die Fährgesellschaften Erstattungen in der Regel ab.
Im Übrigen sind Verlust und Beschädigung von Gepäck unverzüglich vor Ort ebenfalls
der Fährgesellschaft zu melden. 11.8 Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten
die Beförderungsbedingungen, sofern die Beförderung nicht Teil eines Leistungspaketes
von CL ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen von CL vorrangig
maßgebend und werden gegebenenfalls durch die Beförderungsbedingungen ergänzt.
12. ANSPRÜCHE
12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung gem. §§ 651 c bis 651
f BGB sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
gegenüber Color Line GmbH, Norwegenkai, 24143 Kiel-Gaarden, geltend zu machen,
andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im eigenen Interesse
unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche
nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
12.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in
jedem Fall ein Jahr nach Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren
nach drei Jahren. 12.3. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise
nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, bis der CL oder der Kunde die
Vorsetzung der Verhandlung verweigert bzw. der Veranstalter die Ansprüche durch
Textform zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein. 12.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluss des
Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs-
und Schadensersatzansprüchen durch den Reisenden fristwahrend entgegenzunehmen.
13. VERSICHERUNGEN
13.1 Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktritt-,
Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung
bei der Europäischen Reiseversicherung oder einer anderen Versicherung vorzunehmen.
Diese Versicherungen erhält der Reisende einzeln nach seinen individuellen Wünschen
oder zusammen als Rat-und-Tat-Paket im Reisebüro.
14. PASS-, VISA-, ZOLL-,
DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
14.1 CL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat oder das Reisebüro Auskunft. 14.2 Durch
die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhält der
Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten. Der Reisende
hat diese Informationen zu beachten und sich im Reisebüro weiter gehend unterrichten
zu lassen, ob für die Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis
genügt. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis
für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass
der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater
Kinderpass benötigt. 14.3 CL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. 14.4
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Dieses bezieht sich auch auf die Beachtung
von gesonderten Einfuhrbestimmungen bzgl. Haustieren. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation von CL bedingt sind. 14.5 Der Reisende sollte
sich über Informations- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig
informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere
Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenden Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche
Aufklärung wird verwiesen.
15. ALLGEMEINES
15.1 Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen den zur Zeit der Drucklegung
geltenden gesetzlichen Vorschriften und beziehen sich nur auf die Gültigkeit
dieses Kataloges. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. 15.2 Alle in diesem Katalog angebotenen
Unterkünfte sind gemäß den örtlichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen.
16. GERICHTSSTAND Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu
erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters.
Veranstalter: Color Line, Oslo vertreten durch Color Line GmbH, Norwegenkai, D-24143 Kiel. E-Mail: Kundendienst@colorline.com, Internet: www.colorline.de Alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung am 28.10.2002 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit des Kataloges. Änderungen vorbehalten.