Bei Anmeldung zu einem Törn bitte die Törn-Nummer und den Schiffsnamen angeben. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung. Wir sagen normalerweise keine Törns bei geringer Teilnehmerzahl ab.

Zur Anmeldung bitte das PDF ANMELDEFORMULAR herunterladen ausfüllen und faxen an 040 64492061 (registration form in english)

oder auf unsere Webseite Kanarensegeln.com wechseln und eine Online-Buchung durchführen.

Die verbindliche Anmeldung der Mitseglerin / des Mitseglers wird durch unsere Bestätigung zur Festbuchung. Gegen Aufpreis kann (sofern verfügbar) eine Doppelkabine zur Alleinbenutzung gebucht werden.

Leistungen bei unseren Segelreisen
- Segeltörn (mit aktiver Teilnahme)
- Übernachtungen auf dem Schiff mit Unterbringung in Doppelkabinen
- Bereitstellung der Sicherheitsausrüstung (Schwimmw., Lifebelt)
- Skipper/in, Nutzung der Schiffsausrüstung (z.B. Beiboot)
- Seemeilenbestätigung (auf Wunsch)
- Reisepreisversicherung
auf Wunsch buchen wir gern die An- /Abreise dazu
Teilnehmerzahl in der Regel: 3 bis 8 Personen

Zusatzkosten - Bordkasse:
Die Ausgaben der Bordkasse für Verpflegung, Hafengeld, Diesel usw. betragen pro Person und Woche um ca. 150,- Euro (oftmals weniger, manchmal mehr).
Eigene An-/Abreise.
Zu den jeweiligen Abfahrtsorten gibt es günstige Verbindungen mit Bahn, Bus oder Flug. Nach Absprache können evtl. auch Fahrgemeinschaften und Transferfahrten organisiert werden. Anreise in der Regel Samstag nachmittag / Abreise Samstag früh. Wir sind gern bei der Organisation der An- und Abreise behilflich.

Kundengeldabsicherung:
Zahlungen für von uns veranstaltete Segelreisen werden durch eine Reisepreisversicherung der R+V Versicherung AG abgesichert.

Wir empfehlen mindestens den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, hier direkt online buchbar: Europäische Reiseversicherung

Übrigens: Unsere Yachten sind durch die BG-Verkehr geprüft und haben das Schiffs-Sicherheitszeugnis. Eine Insassen-Unfallversicherung ist ebenso selbstverständlich wie eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, für die unsere Mitsegler im Schadensfall natürlich keine Selbstbeteiligung zahlen müssen.

zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen